Freitag, 3. Januar 2014

„Ein neues Freizeitgelände soll entstehen…“ (1)

…so begann vor kurzem ein Telefonat mit einem neuen Kunden .

Dieses Telefonat inspirierte mich dazu, Ihnen den Verlauf eines Projektes von der Planung über die Entstehung bis zur Eröffnung nahezubringen. 
Name und genauen Ort werde ich natürlich erst dann nennen, wenn alles in trockenen Tüchern ist, und die Eröffnung definitiv stattfindet. Bitte haben Sie auch dafür Verständnis, dass ich bei manchen Erläuterungen nicht exakt ins Detail gehen kann, da viele Informationen dem Datenschutz unterliegen. Ich werde in meiner Berichterstattung also weitgehend pauschal und überschlägig bleiben.  Spannend wird es auf jeden Fall, mitzuerleben wie das Vorhaben sich entwickelt und zu einem Ergebnis
heranwächst.  Ich freue mich darauf. 


Na dann legen wir mal los.
 
Das Telefonat mit dem Kunden war sehr ergebnisorientiert und verspricht Erfolgschancen für den Betreiber wie auch für den erholungssuchenden Urlaubsgast.
Das neue Freizeit-Grundstück liegt an einem Flussarm und ist großzügig geschnitten. Die Voraussetzungen sind dementsprechend ideal. Angedacht sind überwiegend Mobilheime, einige  Blockhäuser und Übernachtungsmöglichkeiten für Kurzurlauber oder Tagesgäste. Also eine gute Mischung, die den vielfältigen Ansprüchen eines Freizeitgeländes entspricht. Der Baumbestand ist gut, so dass auch schattige Plätze ausreichend vorhanden sind. Der Flussarm ist leicht fließend und Ideal für viele Wassersportmöglichkeiten und Kanutouren.
Der Kunde versprach mir die Zusendung des Grundplanes, was auch eingehalten wurde. Hier mache ich mich kundig, um eine erste grobe Einteilung für eine spätere Belegung durch Mobilheime, Blockhäuser usw. festzulegen. Ob dies überwiegend übernommen wird, entscheiden schlussendlich der Betreiber, der Architekt sowie die behördliche Instanz. 
Die erste Hürde, die der zukünftige Betreiber nehmen muss, ist die Genehmigungsphase zur Nutzung des Grundstückes als Freizeitgelände. Die angesagten Gespräche dafür finden in Kürze statt. Um diese nicht zu beeinflussen, werde ich erst im Nachspann darüber berichten. Hierbei geht es noch nicht um die detaillierte Planung sondern ausschließlich um die Genehmigung. Meine Empfehlungen für diese Gespräche hat der Kunde gerne angenommen.
Die zusätzliche Sicherheit, dass die angedachten Mobilheime nach der europäischen Norm DIN EN 13878 und der DIN EN 1647 hergestellt werden, gibt dem Kunden weiter positive Argumente im Genehmigungsverfahren. Für diesen ersten Schritt wünschte ich dem Kunden ein glückliches Händchen.

Mal sehen wie es weitergeht.

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