Freitag, 23. Mai 2014

Aufstellgenehmigung – Mobilheim

Warum tun sich manche Bauämter einer Gemeinde so schwer mit einer Aufstellgenehmigung für Mobilheime?

Es ist doch sehr verwunderlich warum "rechts" von der Straße der "Campingplatz A" eine Mobilheim-Aufstellgenehmigung problemlos bekommt und "links" es beim "Campingplatz B" einfach nicht möglich ist diese zu erteilen (zwei verschiedenen Gemeinden)?
Beide Gemeinde-Bauämter haben doch die gleichen Genehmigungs-Grundlagen, denn beide befinden sich im gleichen Bundesland - ja sie gehören sogar zum gleichen Landratsamt!
Warum ist dies so?
Gleiches beobachtet man auch bei verschiedensten kaufwilligen Privatpersonen, die ein Mobilheim auf Ihrem privaten Grundstück aufstellen wollen.
Warum gibt es hierbei keinerlei einheitlichen Vorgaben in den Genehmigungskriterien?
Warum entscheidet  das eine Bauamt anders, als das Andere?
nautilhome-Mobilheim über green camping home


Ein einseitiger versuch Klarheit zu schaffen.

Jede Gemeinde, jedes Landratsamt wünscht sich doch Zuwachs, innovative und zukunftsweisende  Gewerbetreibende,  mehr Tourismus und resultierend  dadurch auch das Kapital derer welche die Kassen füllen? Den schließlich tut es einer Gemeinde nur gut wenn Umsätze in die Region fließen und auch bleiben und daraus die Steuer wachsen lassen.
Betrachtet man dabei das Urlauber und Feriengäste am Urlaubsdomizil Ihr Urlaubsgeld liegen lassen, ist es im Vorfeld unverständlich – ja geradezu geldvernichtend -  Genehmigungen zur Aufstellung von Mobilheimen auf Campingplätzen oder Freizeitgeländen nicht  zu erteilen (vorausgesetzt die Richtlinien werden vom Betreiber und Kunden eingehalten).
Da werden Ablehnungsbegründungen erteilt die dem gesunden Menschenverstand nicht erklärbar sind,  Auflagen auferlegt die undurchführbar sind,  unsinnige Paragraphen herangezogen die noch aus den 50er Jahren stammen oder schlichtweg der leitende Beamte aus persönlichen, mit Nichtwissen, unbekannten und/oder unwilligen Gründen eine Genehmigung  ignoriert, abwehrt und ablehnt.  Schlussendlich zum (Geld-)Schaden der Gemeinde. Die Ablehnungsbegründungen dieser Ämter sind keinesfalls nachvollziehbar oder gar verständlich. Die Gemeinde geht sprichwörtlich dem Geldsegen aus dem Weg.
Dass, nebenbei bemerkt, so ein Campingplatz oder Ferienpark erheblich viel an Geldmittel in Bewegung setzt nur um neue zusätzliche Urlaubsgäste in diese Region zu bekommen und dadurch auch kräftig die Werbetrommel (ebenfalls wieder für sich und die Region) rührt, sollte jedem klar vor Augen geführt werden.  Außerdem verbindet ein Feriengast nach seinem Urlaub immer das Domizil mit dem Ort, bei allen seinen Gesprächen rund um seinen Urlaub. Werbung pur.

Die Urfrage bleibt deshalb immer noch bestehen:
Warum tun sich viele Bauämter so schwer mit einer Aufstellgenehmigung für Mobilheime?

Mobilheim über green camping home
Einige Bundesländer haben klare Vorgaben aufgelegt, die Ihren berechtigten Sinn im unkomplizierten Genehmigungsverfahren  darlegen.  Warum können sich andere Bundesländer nicht auch danach richten und den Investitions- und Umsatzwilligen mehr zugestehen.
Zu allem Übel liegt sogar noch einen Europäische Norm für Mobilheime, die DIN EN 13878, vor. Diese definiert die Grundlage und Richtlinie eines Mobilheimes klar und unmissverständlich (einzuholen gegen Kostennote bei www.beuth.de).

Die Gemeinden und deren Ämter sollten sich nicht diesem Trend verwehren. Denn Sie profitieren  von den willigen Urlaubern die das außergewöhnliche suchen und dies gerne im eigenen Land tätigen möchten.
Bei Personen die für sich selbst ein Mobilheim zulegen wollen und ebenfalls ein Genehmigungsproblem haben, löst sich dies meistens, in dem Sie statt zu Ihrem Wunschplatz (Campingplatz – Freizeitplatz usw.) bei nicht Genehmigung, dies in einer anderen Gemeinde die zukunftsorientiert arbeitet, unterbringt.  Wer freut sich nun mehr an dauernder langfristiger Platzmiete und zusätzlichem Umsatz (Essen-Trinken-Einkaufen-Tanken uvm.)?

Eines ist sicher, die Mobilheim-Feriengäste suchen  und folgen dem neuen Urlaubstrend und geben da das Urlaubsgeld aus wo Sie Ihre Urlaubswünsche (Mobilheim) verwirklicht sehen. Ob nun als Vermieter oder Mieter, ob als Privatkäufer oder Investor, das verfügbare (Mobilheim)- Geld wird dahin fließen wo  diese Hindernisse nicht sind. 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen