Warum tut sich das Bauamt einer Gemeinde so schwer mit einer Aufstellgenehmigung für Mobilheime bzw. Tiny-Haus?
U P D A T E
Es ist doch sehr verwunderlich warum bei zwei nebeneinander liegenden Landkreisen im gleichen Bundesland, verschiedene Genehmigungskriterien gelten.
Beide Bauämter der Landkreise müssten doch die gleichen Genehmigungs-Grundlagen haben, denn beide befinden sich im gleichen Bundesland?
Warum gibt es hier Genehmigungsunterschiede?
Warum gibt es hierbei keinerlei einheitlichen Vorgaben in den Genehmigungskriterien?
Warum entscheidet das eine Bauamt anders, als das Andere?
Ein neuerlicher einseitiger Versuch sollte Klarheit schaffen.
Jede Gemeinde, jedes Landratsamt wünscht sich doch vermehrt Zuwachs, innovative und zukunftsweisende Gewerbetreibende, mehr Tourismus und resultierend dadurch mehr Steuereinnahmen. Es tut es einer Gemeinde nur gut, wenn Umsätze in die Region fließen. Zusätzlich steigt die Attraktivität der Gemeinde und wächst.
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| RAPIDHOME Mobilhreim/Tiny Haus "Standing" über green camping home |
Betrachtet man dabei das Urlauber und Feriengäste am Urlaubsdomizil auch Ihr Urlaubsgeld dort liegen lassen wo sie Urlaub machen, ist es im Vorfeld unverständlich – ja geradezu geldvernichtend - Genehmigungen zur Aufstellung von Mobilheimen/Tiny-Häusern auf Campingplätzen oder gar Privatgrundstücken nicht zu erteilen.
Selbst als Alternative zum konventionellen Wohnungsbau, werden für Mobilheime oder Tiny-Häuser die Aufstellgenehmigung erheblich erschwert. Somit können die kreisansässigen Handwerke von den neuen Hausherren keine Umsätze erwarten.
Da werden Ablehnungsbegründungen erteilt die dem gesunden Menschenverstand nicht erklärbar sind, Auflagen auferlegt die undurchführbar sind, unsinnige Paragraphen herangezogen die noch aus den 50er Jahren stammen oder schlichtweg der leitende Beamte aus persönlichen, mit Nichtwissen, unbekannten und/oder unwilligen Gründen eine Genehmigung blockieren, abwehren und ablehnen. Schlussendlich zum (Geld-)Schaden der Gemeinde. Die Ablehnungsbegründungen dieser Ämter sind keinesfalls nachvollziehbar oder gar verständlich. Zudem werden Grundlagen zur Aufstellgenehmigung auferlegt die ein Mobilheim/Tiny-Haus gar nicht erfüllen kann da es ja „MOBIL“ ist, und nicht vergleichbar mit dem konventionellen Wohnungs- Hausbau ist.
Die Urfrage bleibt deshalb immer noch bestehen:
Warum tun sich viele Bauämter so schwer mit einer Aufstellgenehmigung für Mobilheime/Tiny-Haus?
Einige Bundesländer haben klare Vorgaben aufgelegt für „Mobile-Häuser“, die Ihren berechtigten Sinn im unkomplizierten Genehmigungsverfahren darlegen. Warum können sich andere Bundesländer nicht auch danach richten und den Investitions- und Umsatzwilligen es leichter machen.
Zu allem Übel liegt sogar noch einen Europäische Norm für Mobilheime, die DIN EN 13878 (inkl. DIN EN 1647), vor. Diese definiert die Grundlage und Richtlinie eines Mobilheimes klar und unmissverständlich (einzuholen gegen Kostennote bei www.beuth.de).
Diese Norm müsste eigentlich ausreichen um eine Aufstellgenehmigung für Mobilheime oder Tiny-Haus, zu erteilen. Dafür wurden ja diese Norm geschaffen um es den Ämtern wesentlich leichter zu machen eine Aufstellgenehmigung zu erteilen.
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Die Gemeinden und deren Ämter sollten sich nicht diesem Trend verwehren. Profitieren Sie von den willigen Urlaubern die das außergewöhnliche suchen und dies gerne im eigenen Land oder Umfeld tätigen möchten.
Noch schlimmer ist es bei eigenem Hausbau. Wo Bauplätze knapp sind und die Baukosten ins unermessliche steigen. Hier bieten Mobilheime und Tiny Häuser ine echte Alternative mit wesentlichen günstigeren erschwinglichen Herstellungspreisen.
Eines ist sicher, die Mobilheim oder Tiny Hauskaufwilligen und die Bauplatzsuchenden, suchen und folgen dem neuen Wohn- und Urlaubstrend und geben da das Geld aus wo Sie Ihre Wohn- und Urlaubswünsche verwirklicht sehen. Ob nun als Vermieter oder Mieter, ob als Privatkäufer oder Investor sowie Häuslebauer. Die verfügbare Mobilheim/Tiny Hausinvestition wird dahin fließen wo diese Hindernisse nicht sind.


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